Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2013/14

  1. für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
  2. regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2013 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2007)
  3. auf Antrag für Kinder, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 31.12.2013 sechs Jahre alt werden
  4. auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 01.01.2014 sechs jahr alt werden (geb. ab 01.01.2008)

Der Zeitpunkt der Einschulung (Stichtag) ist im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Artikel 37 geregelt.

Die Möglichkeit der Eltern Anträge auf frühere Einschulung oder Zurückstellung zu stellen bleibt bestehen.

 

im Vorjahr
zurückgestellt

regulär
schulpflichtig

auf Antrag
schulpflichtig

auf Antrag mit
Gutachten
schulpflichtig

schulpflichtig

bis 30.9.2007 geborene
Kinder

von 01.10.2007 -
31.12.2007
geborene Kinder

ab 1.1.2008
geborene Kinder

·       keine weitere Zurückstellung möglich;

·       evtl. Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf

 

·       Schulfähigkeit wird nur im Zweifelsfall überprüft;

·       bei Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache: Angaben über den Besuch eines Kigas, eines Vorkurses;

·       Zurückstellung ist einmal möglich

 

·       Schulfähigkeit kann überprüft werden (§26 Abs.3 VSO);

·       nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.

 

·       Schulfähigkeit wird überprüft;

·       schulpsychologisches Gutachten erforderlich

 

 




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